Bild | Hand hält Feuerlöscher Bild | Hand hält Feuerlöscher

Vorsorge für
den Notfall

Wir tragen durch unsere Leistungen einen wichtigen Teil zum Erfolg des Unternehmens bei. Mit unserer Arbeit unterstützen wir den Unternehmer sowie die Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit. Als breitgefächertes Team der Arbeitssicherheit für den größten Arbeitgeber im Landkreis Heilbronn sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und fördern proaktiv die Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter.

Bild | Feuermelder mit Druckknopf

Verhalten im Brandfall

  1. Ruhe bewahren
  2. Panik vermeiden
  3. Feuermelder betätigen oder Feuerwehr telefonisch alarmieren über Tel.: (0) 112
  4. Gebäude über Notausgänge verlassen
  5. Kollegen und Besucher zum Verlassen des Bereichs auffordern
  6. Anweisungen der Brandschutz- und Evakuierungshelfer befolgen
  7. Keine Aufzüge benutzen
  8. Sammelplatz aufsuchen
  9. Bei Bedarf Feuerlöscher nutzen
  10. Anweisungen der Lösch-, Rettungs- und Sicherheitskräfte befolgen
Menschenleben gehen grundsätzlich vor Sachwerten!
Bild | Reanimationsübung an Erste Hilfe Puppe

Verhalten bei Unfällen

1. Ruhe bewahren 
2. Unfall melden- Ersthelfer

- Betriebssanitäter & Sicherheitsdienst*

- Notruf (0) 112
3. Fünf Ws- Wo ist es passiert?
- Was ist passiert?
- Wie viele Verletzte gibt es?
- Welche Arten von Verletzungen?
- Warten auf Rückfragen
4. Erste Hilfe leisten- Unfallort absichern
- Verletzten versorgen
- Verletzten nicht alleine lassen
- Schaulustige abweisen
- Rettungskräfte einweisen
  

Wahrnehmung Unternehmerpflichten

Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und bildet die Grundlage für die Beratungstätigkeit des Fachbereichs SIS FM Arbeitssicherheit und Brandschutz. Auf Basis dieser Grundlage steht die Schwarz Immobilien Service GmbH & Co. KG (SIS) mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragten dem Unternehmer sowie den Führungskräften beratend zur Seite und hilft bei der Wahrnehmung der Unternehmerpflichten. Mit der Einhaltung der Pflichten soll die Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die menschengerechte Gestaltung der Arbeit gesetzlich sichergestellt werden.

Um die Absicht des Unternehmens im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu verdeutlichen, hat der Vorstand eine Grundsatzerklärung abgegeben:

  • Sichere Arbeitsbedingungen haben oberste Priorität.
  • Alle Mitarbeiter und im Besonderen die Führungskräfte und Betreiber sind für die Sicherheit, Gesundheit und den Umweltschutz in ihrem Verantwortungsbereich verantwortlich.
  • Externe Mitarbeiter, Besucher und Fremdfirmen sind von den Mitarbeitern bei ihrer Tätigkeit unter dem Sicherheitsaspekt voll zu integrieren.
  • Personen-, Sach- und Umweltschäden sind durch Prävention bei allen Arbeitsvorgängen unbedingt zu vermeiden.
  • Der Arbeits- und Gesundheitsschutz unterliegt einem ständigen Optimierungsprozess.
  • Mitarbeiter werden entsprechend ihres Aufgabengebietes und regelmäßig in Bezug auf Arbeitssicherheit von ihren Führungskräften oder mittelbar durch Kurse und E-Learnings geschult.

Allgemeine Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen sind verbindlich einzuhaltende Regeln, die den Anwendungsbereich beziehungsweise die Gefahrstoffbezeichnung, Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten bei Störungen und Unfällen oder Anweisungen für Erste-Hilfe-Maßnahmen beschreiben. Außerdem geben sie dir Hinweise zur Instandhaltung, Entsorgung und zum Umweltschutz. So wird gewährleistet, dass Geräte, Stoffe und Arbeitsverfahren sicher angewendet werden.

Für die Büro- und Bildschirmtätigkeit sind keine zusätzlichen Unterweisungen anhand von Betriebsanweisungen erforderlich, da diese in der jährlichen Onlineunterweisung enthalten sind. Bei anderen Tätigkeiten sind ggf. zusätzliche jährliche Unterweisungen anhand von Betriebsanweisungen durch deine Führungskraft erforderlich. Die geltenden Betriebsanweisungen müssen vor Ort auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ausgehängt oder bereitgestellt werden

Ergonomie am Arbeitsplatz

Ergonomie am Arbeitsplatz ist ein wesentlicher Teil des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz und ergonomisch gestaltete Arbeitsabläufe helfen, Fehlbelastungen und schneller Ermüdung vorzubeugen. Um den Rücken gesund zu halten, sind die richtige Ergonomie am Arbeitsplatz und ein passendes körperliches Ausgleichstraining optimal.

Achte bei deiner Arbeit möglichst auf abwechslungsreiche Körperhaltungen, wobei pro Arbeitsstunde mindestens zwei bis vier bewusste Haltungswechsel erfolgen sollten.
Dein idealer Arbeitstag sollte zu 50 Prozent sitzend, zu 25 Prozent stehend und zu 25 Prozent in Bewegung stattfinden.

Für einen gesunden Rücken sind ergonomisch richtige Bewegungsabläufe bei der Arbeit wichtig. Durch Bewegung stärken wir unsere Muskulatur, halten unsere Bänder flexibel, die Gelenke beweglich und fördern Stabilität.

Hygienetipps

Im Alltag begegnen wir einer Vielzahl von Erregern wie Viren und Bakterien. Einfache Hygienemaßnahmen tragen dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen.

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